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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19 (https://dejure.org/2019,32023)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2019 - 2 M 78/19 (https://dejure.org/2019,32023)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2019 - 2 M 78/19 (https://dejure.org/2019,32023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 103 Abs 1 GG, § 152a VwGO
    Anhörungsrüge bei Übersendung der Beschwerdebegründung nur zur Kenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG § 103 Abs. 1 ; VwGO § 152a
    Gelegenheit zur Stellungnahme; Kenntnisnahme; rechtliches Gehör; Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Übersendung einer Beschwerdebegründung; Abgrenzung einer Übersendung zur Kenntnisnahme von einer Übersendung zur Stellungnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19
    Wenn das Beschwerdegericht keine Frist zur Stellungnahme setzt, muss es eine angemessene Zeit mit seiner Entscheidung warten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1956 - 1 BvR 440/54 -, juris RdNr. 9).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19
    Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen daher grundsätzlich nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.1979 - 1 BvR 232/78 -, juris RdNr. 8; Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, juris RdNr. 90).
  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19
    Eine Art. 103 Abs. 1 GG genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt ferner voraus, dass die Verfahrensbeteiligten zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris RdNr. 10; Beschl. v. 05.06.2019 - 1 BvR 675/19 -, juris RdNr. 12).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19
    Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen daher grundsätzlich nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.1979 - 1 BvR 232/78 -, juris RdNr. 8; Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, juris RdNr. 90).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19
    Denn das Grundrecht auf rechtliches Gehör erschöpft sich nicht darin, dem Betroffenen die Gelegenheit zu gewährleisten, dass er im Verfahren überhaupt gehört wird, sondern gewährleistet die Gelegenheit, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, also grundsätzlich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1965 - 2 BvR 242/63 -, juris Rdnr. 14).
  • BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19

    Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19
    Eine Art. 103 Abs. 1 GG genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt ferner voraus, dass die Verfahrensbeteiligten zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris RdNr. 10; Beschl. v. 05.06.2019 - 1 BvR 675/19 -, juris RdNr. 12).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19
    Eine Entscheidung beruht nur dann im Sinne dieser Vorschrift auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des rechtlichen Gehörs zu einem anderen, für den Rügeführer günstigeren Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.02.2009 - 1 BvR 188/09 -, juris RdNr. 13; Guckelberger, a.a.O., § 152a RdNr. 21; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 152a RdNr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20

    Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts im

    Vielmehr hat der Betroffene in einem solchen Fall selbst zu beurteilen, ob die "zur Kenntnisnahme" übersandte Begründungsschrift Vorbringen enthält, das Anlass zu einer Stellungnahme bietet (vgl. Beschluss des Senats vom 14. August 2019 - 2 M 78/19 - juris Rn. 6 zur Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes).
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